Responsefaktor für Photoionisationsdetektor (PID) TIGER des CBRN-Erkundungswagens
Der Wert entspricht dem Responsefaktor. Der Responsefaktor dient zur Umrechnung des Messsignals im PID, bei bekanntem Gefahrstoff. Ist der gemessene Stoff nicht bekannt, erfolgt lediglich eine Anzeige von Skalenteilen in der Software, die dann nur Aufschluss über fallende bzw. steigende Konzentrationen gibt. Das gleiche gilt für ein Gemisch aus mit dem PID erfassbaren Stoffen, hier wird ein Summensignal ausgegeben. Der Responsefaktor ist geräte- und stoffspezifisch.
Der Alarmwert ist die Konzentration in ppm, bei der die Software akustischen und optischen Alarm auslöst. Überschreitet die Konzentration eines bestimmten Stoffes diesen Wert, besteht eine gesundheitliche Gefährdung. Grundlage für diesen Alarmwert sind toxikologisch begründete, teilweise gesetzliche, Grenzwerte.
Für den Großteil der Stoffe liegt ein Grenzwert vor, in diesem Fall steht die Quelle in Klammern. Die verbleibenden Stoffe werden mit einem Alarmwert von 100 ppm versehen.
In einigen Fällen liegt der Grenzwert unter 1 ppm, diese Fälle sind mit einem * in Klammern hinter dem Quelle versehen. Da der PID durch alltagsbedingte Stoffe in der Luft ein „Grundrauschen“ hat, wurde der Alarmwert auf 1 ppm angehoben. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Software einen Daueralarm liefert.
Für die Erstellung dieser Liste sind folgende Grenzwerte herangezogen worden: ETW, AEGL, ERPG und AGW. Namen und Definition der unterschiedlichen Grenzwerte werden im Folgenden kurz erläutert. Für eine detailliertere Beschreibung sei auf die vfdb-Richtlinie 10/01 verwiesen, in der die ETW festgelegt sind.
AEGL – Acute Exposure Guideline Levels
Störfall-Konzentrationsleitwert
Der AEGL 2, der in dieser Liste verwendet wird, stellt die Schwelle zur gesundheitlichen Einschränkung dar. Unterhalb des Wertes ist bis zu einer Aufenthaltsdauer von 4 Stunden die Fluchtmöglichkeit nicht eingeschränkt und es bleiben keine dauerhaften Gesundheitsschäden zurück.
AGW – Arbeitsplatzgrenzwert
Der AGW ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes, die bei 8-stündiger täglicher Exposition (durchschnittlich 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche) keine gesundheitliche Beeinträchtigung eines Arbeitnehmers hervorruft.