Responsefaktor für Photoionisationsdetektor (PID) TIGER des CBRN-Erkundungswagens

Der Wert entspricht dem Responsefaktor. Der Responsefaktor dient zur Umrechnung des Messsignals im PID, bei bekanntem Gefahrstoff. Ist der gemessene Stoff nicht bekannt, erfolgt lediglich eine Anzeige von Skalenteilen in der Software, die dann nur Aufschluss über fallende bzw. steigende Konzentrationen gibt. Das gleiche gilt für ein Gemisch aus mit dem PID erfassbaren Stoffen, hier wird ein Summensignal ausgegeben. Der Responsefaktor ist geräte- und stoffspezifisch.

Der Alarmwert ist die Konzentration in ppm, bei der die Software akustischen und optischen Alarm auslöst. Überschreitet die Konzentration eines bestimmten Stoffes diesen Wert, besteht eine gesundheitliche Gefährdung. Grundlage für diesen Alarmwert sind toxikologisch begründete, teilweise gesetzliche, Grenzwerte.
Für den Großteil der Stoffe liegt ein Grenzwert vor, in diesem Fall steht die Quelle in Klammern. Die verbleibenden Stoffe werden mit einem Alarmwert von 100 ppm versehen.
In einigen Fällen liegt der Grenzwert unter 1 ppm, diese Fälle sind mit einem * in Klammern hinter dem Quelle versehen. Da der PID durch alltagsbedingte Stoffe in der Luft ein „Grundrauschen“ hat, wurde der Alarmwert auf 1 ppm angehoben. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Software einen Daueralarm liefert.
Für die Erstellung dieser Liste sind folgende Grenzwerte herangezogen worden: ETW, AEGL, ERPG und AGW. Namen und Definition der unterschiedlichen Grenzwerte werden im Folgenden kurz erläutert. Für eine detailliertere Beschreibung sei auf die vfdb-Richtlinie 10/01 verwiesen, in der die ETW festgelegt sind.

ETW – Einsatztoleranzwert
Unterhalb des ETW kann von Einsatzkräften ohne Atemschutz bis zu 4 Stunden gearbeitet werden. Es tritt keine, bzw. keine bleibende, gesundheitliche Beeinträchtigung ein.

AEGL – Acute Exposure Guideline Levels
Störfall-Konzentrationsleitwert
Der AEGL 2, der in dieser Liste verwendet wird, stellt die Schwelle zur gesundheitlichen Einschränkung dar. Unterhalb des Wertes ist bis zu einer Aufenthaltsdauer von 4 Stunden die Fluchtmöglichkeit nicht eingeschränkt und es bleiben keine dauerhaften Gesundheitsschäden zurück.

ERPG – Emergency Response Planning Guidelines
Der hier verwendete ERPG 2 hat bei Aufenthalt von 1 Stunde vorübergehende Reizungen, jedoch keine dauerhaften oder schwerwiegenden Auswirkungen.

AGW – Arbeitsplatzgrenzwert
Der AGW ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes, die bei 8-stündiger täglicher Exposition (durchschnittlich 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche) keine gesundheitliche Beeinträchtigung eines Arbeitnehmers hervorruft.

Priorisierung der verfügbaren Grenzwerte
Für viele Substanzen ist mehr als ein Grenzwert vorhanden, Toluol hat beispielsweise einen ETW von 310 ppm und einen AGW von 50 ppm.
Die Grenzwerte ETW, AEGL und ERPG eignen sich aufgrund ihrer Definition besonders gut zur schnellen Beurteilung einer Situation und somit als Alarmwert, da der Aufenthalt von Einsatzkräften ohne entsprechenden Atemschutz in der Regel extrem kurz sein wird. Der AGW hingegen wird zur Beurteilung von Arbeitsplätzen herangezogen, und soll die Arbeitnehmer ein ganzes Berufsleben vor gesundheitlichen Auswirkungen schützen.
Aus diesem Grund ist der AGW daher für die Beurteilung einer Kurzzeit-Exposition nur bedingt geeignet.
Wo verfügbar, wurde der im deutschen Raum bekannte ETW als Alarmwert verwendet.
An zweiter Stelle wurde der AEGL verwendet, der ähnlich dem ETW definiert ist.
Dritter Grenzwert ist der ERPG, da auch dieser Wert als Störfall-Grenzwert definiert ist, lediglich die Aufenthaltsdauer unterscheidet ihn grundlegend von ETW und AEGL.
Als letzter Wert in der Reihenfolge folgt schließlich der AGW.