Auf Ersuchen des Ministers für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (Niederlande) bewertet der Gesundheitsrat (NL) die krebserzeugenden Eigenschaften von Stoffen. Seit 1995 bewertet der Rat diese Eigenschaften nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Für die Beurteilung eines Stoffes verwendet der Rat ein Klassifizierungssystem, das weitgehend auf der EU-Richtlinie 1272/2008 basiert.
Diese Kategorien geben die Stärke der Beweise für die Karzinogenität an.
Kategorie 1A: Der Stoff ist bekanntermaßen krebserregend für den Menschen.
Kategorie 1B: Es wird angenommen, dass der Stoff krebserzeugend für den Menschen ist.
Kategorie 2: Die Substanz steht im Verdacht, für den Menschen krebserregend zu sein.
Kategorie 3: Keine Klassifizierung: Die verfügbaren Daten reichen nicht aus, um die krebserzeugenden Eigenschaften der Substanz zu bewerten.
Kategorie 4: Keine Klassifizierung: Der Stoff ist für den Menschen wahrscheinlich nicht karzinogen.