INTERNATIONAL MARITIME DANGEROUS GOODS CODE(IMDG-Code) 2024 inkl. Amdt. 42-24
Die Bestimmungen können ab 1. Januar 2025 auf freiwilliger Basis angewendet werden.
Ab den 1. Januar 2026 treten die Bestimmungen ohne Übergangsfrist offiziell in Kraft.
Spalte 1 UN-Nummer
Diese Spalte enthält die UN-Nummer, die dem gefährlichen Gut durch das „United Nations Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“ zugeordnet wurde (UN-Liste)Spalte 2 Richtiger technischer Name
Diese Spalte enthält in Großbuchstaben die richtigen technischen Namen, denen gegebenenfalls ein zusätzlich beschreibender Text in Kleinbuchstaben angefügt ist (siehe 3.1.2). Die richtigen technischen Namen können im Plural aufgeführt werden, wenn Isomere gleicher Einstufung existieren. Hydrate können unter dem richtigen technischen Namen für wasserfreie Stoffe erfasst werden. Soweit nicht abweichend für einen Eintrag in der Gefahrgutliste aufgeführt, bedeutet der Begriff „Lösung“ in einem richtigen technischen Namen einen oder mehrere namentlich genannte gefährliche Güter, die in einem flüssigen Stoff gelöstsind, der diesem Code nicht unterliegt. Wenn ein Flammpunkt in dieser Spalte angegeben ist, basieren die Daten auf den Prüfmethoden mit geschlossenem Tiegel (c.c.).Spalte 3 Klasse oder Unterklasse
Diese Spalte enthält die Klasse und im Falle der Klasse 1 die Unterklasse und die Verträglichkeitsgruppe, die dem Stoff oder dem Gegenstand, entsprechend dem Einstufungssystem, beschrieben in Teil 2, Kapitel 2.1, zugeordnet wurde.Spalte 4 Zusatzgefahr(en)
Diese Spalte enthält die Klassennummer(n) jeder (aller) Zusatzgefahr(en), die durch Anwendung des in Teil 2 beschriebenen Einstufungssystems ermittelt wurde(n). Zusätzlich ist in dieser Spalte wie nachfolgend kenntlich gemacht, welches gefährliche Gut ein Meeresschadstoff ist:Spalte 5 Verpackungsgruppe
Diese Spalte enthält die Nummer der Verpackungsgruppe (z. B. I, II oder III), die dem Stoff oder dem Gegenstand zugeordnet wurde. Wenn mehr als eine Verpackungsgruppe für eine Eintragung aufgeführt ist, ist die Verpackungsgruppe des zu befördernden Stoffes oder der Zubereitung unter Berücksichtigung der Eigenschaften durch Anwendung der Einstufungskriterien für die Gefahren, wie in Teil 2 beschrieben, zu bestimmen.Spalte 6 Sondervorschriften
In Bezug auf den Stoff oder den Gegenstand enthält diese Spalte eine Nummer, die jeder (allen) Sondervorschrift(en), wie in Kapitel 3.3 aufgeführt, entspricht. Diese Sondervorschriften gelten für einen bestimmten Stoff oder Gegenstand für alle Verpackungsgruppen, es sei denn, in der Sondervorschrift ist etwas anderes geregelt. Die Nummern der Sondervorschriften, die speziell für den Seeverkehr gelten, beginnen mit der Nummer 900.Spalte 7a Begrenzte Mengen
Diese Spalte gibt die erlaubte Nettohöchstmasse für eine Innenverpackung oder einen Gegenstand an, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Kapitels 3.4 für die Beförderung von Gefahrgütern als begrenzte Menge erlaubt ist.Spalte 7b Freigestellte Mengen
Diese Spalte enthält einen unter 3.5.1.2 beschriebenen alphanumerischen Code, der die erlaubte Nettohöchstmasse für eine Innen- und Außenverpackung angibt, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Kapitels 3.5 für die Beförderung gefährlicher Güter als freigestellte Menge erlaubt ist.Spalte 8 Verpackungsanweisungen
Diese Spalte enthält die alphanumerische Codierung, die der (den) anwendbaren Verpackungsanweisung(en) in 4.1.4 entspricht (entsprechen). Diese Verpackungsanweisungen legen die Verpackungen (einschließlich Großverpackungen), die für die Beförderung der Stoffe und Gegenstände verwendet werden dürfen, fest.Spalte 9 Besondere Verpackungsvorschriften
Diese Spalte enthält alphanumerische Codierungen, die auf die entsprechenden Sondervorschriften für die Verpackung, wie in 4.1.4 festgelegt, hinweisen. Die Sondervorschriften legen die Verpackungen (einschließlich Großverpackungen) fest.Spalte 10 Anweisungen für Großpackmittel (IBC)
Diese Spalte enthält alphanumerische Codierungen, die sich auf die entsprechenden IBC-Anweisungen beziehen und die die Art der IBC, die für die Beförderung der in Betracht kommenden Stoffe eingesetzt werden dürfen, kenntlich machen. Eine Codierung, die den Buchstaben „IBC“ enthält, bezieht sich auf Verpackungsanweisungen für die Verwendung von IBC, wie in Kapitel 6.5 beschrieben. Wenn eine Codierung nicht vorgesehen ist, bedeutet das, dass der Stoff nicht in IBC befördert werden darf.Spalte 11 Besondere Vorschriften für Großpackmittel (IBC)
Diese Spalte enthält eine alphanumerische Codierung einschließlich Buchstabe „B“, die sich auf die Sondervorschriften für die Verpackung entsprechend der Verwendung der Verpackungsanweisungen mit der Codierung „IBC“ in 4.1.4.2 bezieht.Spalte 12
(bleibt offen)Spalte 13 Anweisungen für Tanks und Schüttgut-Container
Diese Spalte enthält „T“-Codierungen (siehe 4.2.5.2.6), die sich auf die Beförderung von gefährlichen Gütern in ortsbeweglichen Tanks und Straßentankfahrzeugen beziehen.Spalte 14 Besondere Tankvorschriften
Diese Spalte enthält „TP“-Bemerkungen (siehe 4.2.5.3), die für die Beförderung von gefährlichen Gütern in ortsbeweglichen Tanks oder Straßentankfahrzeugen zu beachten sind. Die in dieser Spalte aufgeführten „TP“-Bemerkungen beziehen sich auf ortsbewegliche Tanks, wie sie in Spalte 13 kenntlich gemacht sind.Spalte 15 EmS-Angaben
Diese Spalte bezieht sich auf die entsprechenden Unfallmerkblätter für FEUER oder LECKAGE wie im EmS-Leitfaden „Überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern“ beschrieben.Spalte 16a Stauung und Handhabung
Diese Spalte enthält die Stau- und Handhabungscodes wie in 7.1.5 und 7.1.6 festgelegt.Spalte 16b Trennung
Diese Spalte enthält die Trenngruppencodes wie in 7.2.5.2 festgelegt und die Trenncodes wie in 7.2.8 festgelegt.Spalte 17 Eigenschaften und Bemerkungen
Diese Spalte enthält Eigenschaften und Bemerkungen für das gefährliche Gut. Die Vorschriften in dieser Spalte sind völkerrechtlich nicht verbindlich.Abkürzungen und Symbole
Die nachfolgenden Abkürzungen und Symbole werden für die Gefahrgutliste verwendet und haben folgende Bedeutung: