Geringfügigkeitsschwellenwerte für örtlich begrenzte Grundwasserverunreinigungen:
Bei Überschreitung des angegebenen Geringfügigkeitsschwellenwertes ist eine Prüfung im Einzelfall durchzuführen und festzustellen, ob eine schädliche Grundwasserverunreinigung vorliegt.
Bei einigen Stoffen liegt zusätzlich ein "Basiswert der natürlichen Grundwasserbeschaffenheit" vor (in einer separaten Tabelle). Dieser Wert kann als Vergleichswert hilfreich sein.