EuPIA = European Printing Ink Association Druckfarben zur Verwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten Oberfläche von Lebensmittelverpackungen und Gegenständen. Seit vielen Jahren verfolgen die Mitgliedsunternehmen von EuPIA eine Politik des Verantwortlichen Handelns im Sinne der Initiativen Responsible Care/Coatings Care. Mit den im Rahmen dieser Initiativen ergriffenen Maßnahmen leisten die Unternehmen ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung. Viele dieser Maßnahmen sind Ausdruck eines hohen Maßes an Produktverantwortung als Folge einer starken Verpflichtung zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Laufe der Jahre wurden daher zahlreiche Empfehlungen, die dem Prinzip der Produktverantwortung Rechnung tragen, veröffentlicht. In Anbetracht der Tatsache, dass es zwar eine auf alle Lebensmittelverpackungen anzuwendende Rahmenverordnung1, aber noch keine spezifische Gemeinschaftsgesetzgebung über Druckfarben für Lebensmittelverpackungen gibt, hat EuPIA eine Leitlinie für ihre Mitgliedsunternehmen herausgegeben. Auf Basis der augenblicklichen europäischen Gesetzgebung enthält diese detaillierte Empfehlungen, wie Druckfarben zu formulieren sind, damit die Rahmenverordnung erfüllt werden kann. Dies steht im Einklang mit der EuPIAStrategie im Bereich der Verpackungsdruckfarben. Die Leitlinie berücksichtigt die Arbeiten, die gemeinsam mit dem Expertenkomitee für Lebensmittelkontaktmaterialien des Europarates durchgeführt wurden. Obwohl es bislang keine EU-einheitliche Gesetzgebung gibt, die Druckfarben in ihrer Lieferform ausdrücklich erfasst, bestehen einige gesetzgeberische Instrumente, die Auswirkungen auf Materialien und Gegenstände haben, die zur Verwendung im direkten Lebensmittelkontakt vorgesehen sind und gleichzeitig auf der vom Lebensmittel abgewandten Seite bedruckt sind. Verordnung (EG) Nr. 1935/20041 schreibt in Artikel 3 vor, dass Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nach Guter Herstellungspraxis so herzustellen sind, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, - die menschliche Gesundheit zu gefährden; oder - eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen; oder - eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen. Es gibt eine Inventar-Liste von Rohstoffen, die in der für Lebensmittelverpackung erlaubt sind. Sie beinhaltet die vier Rohmaterial-Gruppen: - Additive (z. B. Pigmente, Farben und Pigment-Zusätze) - Farbmittel/Farbstoffe - Polymerharze - Lösungsmittel und Energie-Aushärtemittel.