Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von ätherischen Ölen gemäss Chemikalienrecht vom September 2009: Der europäische Interessenverband der Aromen- und Riechstoffhersteller EFFA (European Flavour and Fragrance Association) hat einen hilfreichen Leitfaden über die Einstufung und Kennzeichnung von Aromen und Duftstoffen veröffentlicht1. Nur wenige Duftstoffe sind im Anhang VI, Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – CLP- Verordung – (rechtskräftige Version des ehemaligen Anhangs I der Stoffrichtlinie 67/548/EWG) offiziell eingestuft. Das vorliegende Merkblatt nimmt deshalb Bezug auf die im Leitfaden präsentierten Einstufungsvorschläge für ätherische Öle bzw. deren Inhaltsstoffe. Darüber hinaus findet man im Leitfaden für die Einstufung und Kennzeichnung relevante Angaben zu Art und Gehalt von Inhaltsstoffen ätherischer Öle. Ölmischungen sind Zubereitungen und müssen demzufolge nach den Kriterien der Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) eingestuft werden. Dazu müssen die Konzentrationen der ein-zelnen Bestandteile berücksichtigt werden. Im Anhang 2 dieses Merkblatts sind die maximalen Konzentrationen der einzelnen Bestandteile verschiedener ätherischer Öle sowie deren Einstufungen nach Anhang VI, Teil 3 der CLP-Verordnung bzw. die Einstufungsvorschläge der EFFA aufgeführt. Falls die Gehalte der Inhaltsstoffe einer Ölmischung nicht analytisch bestimmt wurden, kann die Einstufung mit Hilfe der Rahmenrezepturen des EFFA-Leitfadens vorgenommen werden. Dieses Merkblatt richtet sich an: - Hersteller und Importeure von ätherischen Ölen - Verkaufsstellen von ätherischen Ölen, die selber Ölmischungen zubereiten HerstellerInnen von ätherischen Ölen müssen beurteilen, ob diese das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden können. Sie müssen diese einstufen, verpacken und kennzeichnen. Wie die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von ätherischen Ölen zu erfolgen hat, wird in diesem Merkblatt weiter erläutert.