Im Jahr 2003 wurde die Richtlinie 70/524/EWG durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung ersetzt. In jener Verordnung wurde festgelegt, dass alle Zusatzstoffe nach spätestens 7 Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung erneut bewertet werden müssen. Am 8. November 2010 ist diese 7-jährige Frist verstrichen. Kurz darauf hat die Kommission in der entsprechenden europäischen Online-Datenbank für Futtermittelzusatzstoffe (der Feed Additive Database) eine Trennung vorgenommen. Im ersten Teil der Feed Additives Database (Appendix 4, Annex 1) sind alle Futtermittelzusatzstoffe enthalten, die zwischen 2003 und dem 8. November 2010 zugelassen worden sind, sowie die Zusatzstoffe, für die am 8. November 2010 ein Dossier zur Neubewertung eingegangen ist. Im zweiten Teil (Annex 2) sind alle Zusatzstoffe gelistet, für die am 8. November 2010 noch kein Dossier zur Neubewertung eingereicht worden war. Jene letzte Gruppe Zusatzstoffe wird in absehbarer Zeit verboten werden. Es ist noch nicht klar, ob eine so genannte Einziehungsverordnung erstellt wird. Es werden auf jeden Fall Vorschriften hinsichtlich der Ausverkaufsfrist erstellt. Außerdem wird die Kommission Maßnahmen zur Verhütung der Tatsache entwickeln, dass diese nicht zugelassenen Zusatzstoffe erneut als Einzelfuttermittel (Futtermittel-Ausgangserzeugnis) in Verkehr gebracht werden. In diesem Rahmen waren die von der Kommission auf die "Graue Liste" gesetzten Produkte wichtig. Die Graue Liste enthält Erzeugnisse, die einerseits aus Zusatzstoffen bestehen, die jedoch auch als Einzelfuttermittel verwendet werden (double listing), und andererseits Erzeugnisse, bei denen in den letzten Jahren umfassende Diskussionen darüber stattfanden, ob es sich dabei um Zusatzstoffe, Einzelfuttermittel oder gar Tierarzneimittel handelt. Diese Debatte ist im Oktober mit der Veröffentlichung von Vo. (EU) Nr. 892/2010 abrundet worden. Diese Verordnung enthält zwei Listen: eine mit ehemaligen Futtermittelzusatzstoffen, die künftig als Einzelfuttermittel betrachtet werden, und eine zweite mit Erzeugnissen, die zuvor noch nicht eingeordnet worden waren. Die Erzeugnisse beider Listen werden als Einzelfuttermittel betrachtet. Um künftigen Diskussionen möglichst weitgehend vorzubeugen, hat die Kommission im November eine Empfehlung genehmigt, in der Leitlinien zur Unterscheidung zwischen Futtermittelzusatzstoffen, Einzelfuttermitteln und anderen Erzeugnissen, die in Futtermitteln verarbeitet werden können, enthalten sind. Bei der Bewertung "neuer" oder "nicht eingeteilter" Erzeugnisse müssen diese Leitlinien berücksichtigt werden.