Verordnung Über Nährkaseine und Nährkasinate (AT) von 1996: Kasein: der in Milch als Hauptbestandteil enthaltene gewaschene und getrocknete, in reinem Wasser unlösliche Eiweissstoff, der aus Magermilch durch Fällung gewonnen wird, die durch - Zusatz von Säure, - mikrobiologische Säuerung, - Labfällung, - oder andere milchkoaguliernde Enzyme vorgenommen wird, und zwar unbeschadet einer etwaigen vorherigen Behandlung mit Ionenaustausch- und Konzentrationsverfahren. Kaseinate: die durch Trocknen von Kaseinen, die mit neutralisierenden Stoffen behandelt wurden, gewonnenen Erzeugnisse.