Verordnung Über den Gehalt an trans-Fettsäuren in Lebensmitteln (Trans-Fettsäuren-Verordnung) (AT) vom 20.8.2009: Gegenstand dieser Verordnung sind Fette und Öle sowie sonstige Lebensmittel, die Fette und Öle als Zutat oder in Folge des Herstellungsprozesses enthalten. Trans-Fettsäuren im Sinne dieser Verordnung sind ungesättigte Fettsäuren mit mindestens einer Doppelbindung in trans-Konfiguration. Von mehrfach ungesättigten Fettsäuren werden nur jene erfasst, bei denen die trans-Doppel- bindungen durch zumindest eine Methylengruppe getrennt sind. Diese Verordnung gilt nicht für trans-Fettsäuren, die aus Fetten tierischen Ursprungs stammen. Es ist verboten, Lebensmittel mit einem Gehalt an trans-Fettsäuren von mehr als 2 Gramm/100 Gramm im Gesamtfett herzustellen oder in den Verkehr zu bringen.