Entzündliche und leicht entzündliche Dämpfe und Gase können nur innerhalb eines bestimmten Konzentrationsbereiches mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Wenn die Konzentration eines ausreichend dispergierten (verteilten) brennbaren Stoffes in Luft einen Mindestwert überschreitet (die sog. "untere Explosionsgrenze"), ist eine Explosion möglich. Eine Explosion kommt nicht mehr zustande, wenn die Konzentration einen maximalen Wert überschritten hat (die sog. "obere Explosionsgrenze").
Die Daten wurden aufgrund unterschiedlicher Schreibweise nationaler und internationaler Quellen harmonisiert.