TRG (= Technische Regeln Druckgase) 101 vom 08.04.1988: Diese TRG gilt für Gase im Sinne der Nummer 2.1.2 der TRG 100 Allgemeine Bestimmungen für Druckgase; ausgenommen flüssige tiefkalte Gase nach TRG 103 Flüssige tiefkalte Druckgase. Die TRG 101 enthält Listen und Gruppen der Gase. Die Gase sind gruppenweise und in jeweils alphabetischer Ordnung in den Listen der Gase (Anlagen 1 bis 4 dieser TRG) aufgeführt. In dieser TRG werden Anforderungen an die Druckgas-Behälter, sowie Prüffristen für die Behälterprüfungen und die besonderen Maßnahmen genannt.