In Anhang III der österreichischen Grenzwerte-Verordnung werden kanzerogene Stoffe genannt und klassifiziert.
III A1 - Stoffe, die beim Menschen erfahrungsgemäß Krebs erzeugen können
III A2 - Stoffe, die sich bislang nur im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben und zwar unter Bedingungen, die der möglichen Exponierung des Menschen am Arbeitsplatz vergleichbar sind bzw. aus denen Vergleichbarkeit abgeleitet werden kann.
III B - Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial
III C - Krebserzeugende Stoffgruppen und Stoffgemische