Maßnahmewerte (MW) für Stoffe im Trinkwasser während befristeter Grenzwertüberschreitungen gem. §9Abs.6–8 TrinkwV 2001. In dieser Empfehlung werden Eingreifwerte genannt, ab denen bei einer befristeten Überschreitung der Trinkwassergrenzwerte Maßnahmen ergriffen werden sollen.