Die Deponie-Verordnung (DepV) regelt u. a. die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien. In Anhang 5 der DepV werden die Anforderungen der Rekultivierungsschicht für oberirdische Deponien aufgeführt. In diesem Merkmal werden Grenzwerte für Schadstoffe in Abfällen zur Ausbringung in Rekultivierungsschichten genannt.