Gemäß FwDV 500 gilt:

„Bei allen ABC-Einsätzen sind um das Schadenobjekt ein Gefahrenbereich ein Absperrbereich und ggf. ein Übergangsbereich zu bilden.“

Folgende Abstände vom Schadenobjekt sind einzuhalten: Gefahrenbereich (rot) kürzester Abstand ca. 50 m Zutritt nur für Einsatzkräfte unter geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Festlegen, Markieren und Sichern durch die Feuerwehr. Absperrbereich (grün) kürzester Abstand ca. 100 m Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte. Markieren und Sichern in Absprache mit der Polizei. Übergangsbereich (gelb) kürzester Abstand ca. 50 m Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte sowie ggf. betroffene oder verletzte Personen, die noch dekontaminiert werden müssen. [FwDV 500]*

Es liegen keine Daten vor, daher wird auf die Absperrungsmaße laut FwDV 500* (Gefahrenbereich 50 m / Absperrbereich 100 m) zurückgegriffen

Ergibt die weitere Erkundung genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, so sind Gefahren-, Übergangs- und Absperrbereich entsprechend anzupassen.

UN-Nr.  1204
Freisetzung  NITROGLYCERIN, LÖSUNG IN ALKOHOL mit höchstens 1 % Nitroglycerin
 
Marker
Zunächst 50 m in alle Richtungen evakuieren, dann windabwärts innerhalb 100 m  absperren
Nothing found.
    200 m
    500 ft
    Leaflet Kartendaten © OpenStreetMap Mitwirkende; © Per Liedman Geocoder

    *FwDV500 Verwendung der Feuerwehrdienstvorschrift 500 mit freundlicher Genehmigung des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) vom 27. Juli 2023

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