„Bei allen ABC-Einsätzen sind um das Schadenobjekt ein Gefahrenbereich ein Absperrbereich und ggf. ein Übergangsbereich zu bilden.“
Folgende Abstände vom Schadenobjekt sind einzuhalten: Gefahrenbereich (rot) kürzester Abstand ca. 50 m Zutritt nur für Einsatzkräfte unter geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Festlegen, Markieren und Sichern durch die Feuerwehr. Absperrbereich (grün) kürzester Abstand ca. 100 m Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte. Markieren und Sichern in Absprache mit der Polizei. Übergangsbereich (gelb) kürzester Abstand ca. 50 m Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte sowie ggf. betroffene oder verletzte Personen, die noch dekontaminiert werden müssen. [FwDV 500]*
Ergibt die weitere Erkundung genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, so sind Gefahren-, Übergangs- und Absperrbereich entsprechend anzupassen.
*FwDV500 Verwendung der Feuerwehrdienstvorschrift 500 mit freundlicher Genehmigung des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) vom 27. Juli 2023