„Bei allen ABC-Einsätzen sind um das Schadenobjekt ein Gefahrenbereich ein Absperrbereich und ggf. ein Übergangsbereich zu bilden.“
Folgende Abstände vom Schadenobjekt sind einzuhalten: Gefahrenbereich (rot) kürzester Abstand ca. 50 m Zutritt nur für Einsatzkräfte unter geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Festlegen, Markieren und Sichern durch die Feuerwehr. Absperrbereich (grün) kürzester Abstand ca. 100 m Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte. Markieren und Sichern in Absprache mit der Polizei. Übergangsbereich (gelb) kürzester Abstand ca. 50 m Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte sowie ggf. betroffene oder verletzte Personen, die noch dekontaminiert werden müssen. [FwDV 500]*
Ergibt die weitere Erkundung genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, so sind Gefahren-, Übergangs- und Absperrbereich entsprechend anzupassen.
Empfehlung laut ERG (Emergency Response Guide Book):
Zunächst (Gefahrenbereich) in alle Richtungen evakuieren oder Personen in Gebäuden in Sicherheit bringen.
Dann windabwärts innerhalb absichern. Evtl. sind weitere Maßnahmen nötig. Es besteht die Gefahr, dass Menschen handlungsunfähig und keine Schutzmaßnahmen ergreifen können und/oder schwere oder irreversible Gesundheitsschäden erleiden können.
*FwDV500 Verwendung der Feuerwehrdienstvorschrift 500 mit freundlicher Genehmigung des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) vom 27. Juli 2023