Die Berufsgenossenschaften geben Schriften heraus, die zur Auslegung der Unfallverhütungsvorschriften und damit auch der Gefahrstoffverordnung heranzuziehen sind. Diese Schriften umfassen Richtlinien, Sicherheitsregeln, Grundsätze und Merkblätter und sind in einem Sammelwerk (ZH 1) verzeichnet. Merkblätter enthalten in der Regel Informationen über allgemeine sicherheitstechnische Erkenntnisse und Regelungen, die zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt in Rechtsvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Schriften und technischen Regelwerken niedergelegt sind. Sie sollen die Anwendung der Erkenntnisse und Regelungen bei der praktischen Arbeit erleichtern.